Erfahrung und Kompetenz
Mehrere tausend zur Zufriedenheit unserer Mandanten abgewickelte Verfahren machen uns zu sehr erfahrenen Partner in allen familienrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehören insbesondere:
- Ehescheidung und Versorgungsausgleich
- Ehevertrag und Scheidungsfolgevereinbarung
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Unterhalt
- Vaterschaft
- Zugewinnausgleich
Durch die sorgfältige Gestaltung einer ehevertraglichen Vereinbarung kann bereits sehr frühzeitig teuren und zeitaufwändigen Auseinandersetzungen zwischen Ehegatten vorgebeugt werden.
In einer Ehekrise benötigen die Betroffenen schnell Klarheit über die wirtschaftlichen und finanziellen Konsequenzen für den Fall des Scheiterns ihrer Ehe. Bereits in dieser Phase ist die kompetente Entwicklung einer Strategie zur Erhaltung der geschaffenen Werte essentiell, denn bis zur Trennung bestehen oftmals noch Gestaltungsmöglichkeiten.
Im Scheidungsverfahren beraten und vertreten wir Sie bei der Regelung des Zugewinn- und Vermögensausgleichs, des Unterhalts sowie des Sorge- und Umgangsrechts. Vor Gericht vertreten wir Sie zuverlässig und mit Durchsetzungskraft in allen entsprechenden Belangen.
Ebenso beraten und vertreten wir Sie bei Fragen zur Adoption, im Verfahren zur Vaterschaftsfeststellung sowie bei der Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften.