Wir bieten Ihnen hier die Möglichkeit Ihre Ehescheidung über das folgende Online-Scheidungsformular einzuleiten.
Dieser Weg steht Ihnen zu, sobald Sie mindestens ein Jahr von Ihrem Ehegatten getrennt leben (weitere Informationen hierzu unten).
Bitte beachten Sie dabei:
- Eine Terminvereinbarung mit der Kanzlei ist hierbei nicht erforderlich.
- Sollten Rückfragen bestehen, werden wir uns mit Ihnen direkt in Verbindung setzen.
- Wir berechnen Ihnen unverbindlich und kostenlos die zu erwartenden Kosten für Ihr Scheidungsverfahren.
- Sie können sich auch gerne telefonisch bei uns melden.
- Die erforderliche Vollmacht können Sie hier als PDF-Dokument herunterladen.
- Schicken Sie diese bitte unterschrieben zusammen mit einer Kopie der Heiratsurkunde und Geburtsurkunde per Post zu:
Rechtsanwaltskanzlei KRAPP
Hagenauer Str. 47
65203 Wiesbaden - Wir werden uns kurzfristig mit Ihnen in Verbindung setzen.
- Wir bieten eine bundesweite Vertretung und Prozessführung bei allen Familiengerichten und Oberlandesgerichten.
! „Das Gesetz gibt vor, dass die Kosten sich nach dem so genannten Geschäftswert richten. Im Scheidungsverfahren ermittelt sich der Geschäftswert
aus dem dreifachen Nettoeinkommen beider Eheleute. Hinzu kommen 5 % des zusammengezählten Vermögens beider Eheleute. Von dem
gemeinsamen Vermögen der Eheleute wird jedoch einmal ein Betrag in Höhe von € 30.000,00 als so genannte Schonvermögen abgezogen.
Alle Daten unterliegen dem Datenschutzgesetz und werden natürlich streng vertraulich behandelt .“